Hilfe:Vergabe von Artikelnamen

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Dieser Hilfe-Artikel behandelt die formalen Kriterien zur Vergabe des Namens eines Artikels. Bisher wurde dies nur für Artikel zu Personen ausgeführt.

Bei Artikeln zu Personen

Regeln

  1. Wenn eine Ansetzung in der GND vorhanden ist, soll diese verwendet werden, allerdings unter Beachtung von Regeln 6 und 7. (Suche beispielsweise über OGND)
  2. Grundsätzlich wird immer in folgender Form angesetzt: Nachname, Vorname
  3. Namen, die vor 1901 verwendet wurden, werden in folgender Weise behandelt:
    1. Nachnamen werden in jener Form angesetzt, in der sie im Taufeintrag der jeweiligen Person vorliegen, sofern dieser zugänglich ist oder konsultiert wurde.
    2. Ausgenommen sind jene Fälle, in denen die Form des Nachnamens laut Taufbuch im späteren Verlauf des Lebens der Person nicht mehr zur Anwendung kam und vollständig durch eine andere Form verdrängt wurde.
    3. Falls der Taufeintrag nicht konsultiert wurde, wird jene Form verwendet, die in den vorliegenden Quellen hauptsächlich verwendet wird. Stehen verschiedene gleichberechtigte Schreibweisen zur Auswahl, ist jene auszuwählen, die der heute üblichen Orthographie näher liegt.
    4. Taufnamen werde in einer im Deutschen üblichen Form vollständig ohne jede Abkürzung angegeben. Dabei werden die zu verwendenden Namensformen anhand folgender, noch zu ergänzender Liste der normalisierten Vornamen ausgewählt.
    5. Ordensnamen werden in der üblichen lateinischen Form ohne jede Abkürzung angegeben.
    6. Sind bei einer Person Ordens- und Taufname bekannt, lautet die Reihenfolge Nachname, Ordensname (Latein) Taufname (Deutsch)
  4. Namen, die nach 1901 verwendet wurden, werden in jener Form angegeben, wie sie in den zuständigen amtlichen Verzeichnissen (bspw. Ordens- und Diözesanschematismen, Amstkalender, etc.) angegeben sind.
  5. Regeln 3-4 sind ausschließlich vorbehaltlich der Tatsache anzuwenden, dass die betreffende Person keinen Eintrag in der GND besitzt.
  6. Für jede von den Regeln 1-4 abweichende Namensform wird ausdrücklich empfohlen einen Verweis in Form einer Weiterleitung anzulegen.
  7. Jede Namensansetzung wird mit der Hinzufügung einer Homonymenunterscheidung beendet, welche in runder Klammer steht.
    1. Im Normalfall besteht diese Homonymenunterscheidung aus dem mit Bindestrich verbundenen Geburts- und Sterbejahr.
    2. Ist eines von beiden nicht sicher bekannt, oder noch nicht eingetreten, so wird es weggelassen.
    3. Sind beide nicht bekannt, ist eine Ortsbezeichnung zu verwenden, die für die Person charakteristisch ist (Für einen Benediktiner der Abtei Garsten bietet sich also beispielsweise die Angabe „(Garsten)“ an).
    4. Falls Notwendig können in dieser Reihenfolge auch noch Berufsbezeichnung und ungefähre Zeitangabe hinzukommen.
  8. Die Ansetzungsform enthält keine Abkürzungen, keine akademischen Titel, Berufstitel, Ordenskürzel, Ordensanreden und (kirchliche) Amtsbezeichnungen.

Beispiele

Zu Regel 1 - Ansetzung nach GND:
Abfalter, Melchior (1862-1941)

Zu Regel 3 - Nachname, Ordensname (lateinisch) Vorname (deutsch):
Vordermeisner, Christophorus Thomas (1755-1831)

Zu Regel 6 - Weiterleitung von anderen Namensformen:
Abfalter, Melchior Franciscus (1862-1941) (Namensform laut Taufbuch) und
Abfalter, Melchior Franz (1862-1941) (Namensform nach Regel 3.4) als Weiterleitung zu
Abfalter, Melchior (1862-1941) - Namensansetzung nach GND