Richtlinien zur Normalisierung von Vornamen
Aus RES
- 1. Ordensnamen sind in der Ansetzung grundsätzlich in der lateinischen Form zu verwenden.
- 2. Bürgerliche Namen sind grundsätzlich in der deutschen Form anzusetzen.
- 3. Von allen anderen vorkommenden Namensformen ist zu verweisen.
- 4. Bei Ordensgeistlichen sind sowohl der Ordensname, als auch der bürgerliche Name anzugeben.
- 5. Normalisierungen sind anhand der folgenden Liste durchzuführen. Neue Normalisierungsvarianten sind in die Liste einzutragen.