Richtlinien zur Normalisierung von Vornamen

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  • 1. Ordensnamen sind in der Ansetzung grundsätzlich in der lateinischen Form zu verwenden.
  • 2. Bürgerliche Namen sind grundsätzlich in der deutschen Form anzusetzen.
  • 3. Von allen anderen vorkommenden Namensformen ist zu verweisen.
  • 4. Bei Ordensgeistlichen sind sowohl der Ordensname, als auch der bürgerliche Name anzugeben.
  • 5. Normalisierungen sind anhand der folgenden Liste durchzuführen. Neue Normalisierungsvarianten sind in die Liste einzutragen.