"Er wurde in den Dreißiger Jahren des 15. Jahrhunderts Domherr von Salzburg. Als Offizial und Generalvikar der Salzburger Kirche wird er bezeugt am 4. Februar "[1]
Einzelnachweise
- ↑ Paarhammer, Hans: Rechtsprechung und Verwaltung des Salzburger Offizialates. Wien 1977
, S. 34