Lamberg, Ambrosius von: Unterschied zwischen den Versionen

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"Wann er mit dem Offizialat und Generalvikariat betraut wurde, läßt sich nicht klar feststellen, jedenfalls urkundet er am 29. April 1534 das erste Mal als Offizial. Aus seiner Amtszeit unter Kardinal Lang sind die Quellen der geistlichen Gerichtsbarkeit sehr spärlich. Von Herzog Ernst von Bayern wurde er wieder zum Offizial und Generalvikar bestellt. In den Vierziger Jahren entfaltete er eine reiche Tätigkeit als Offizial und ganz besonders auch als Generalvikar."<ref>{{Quelle  
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Version vom 30. Juli 2013, 19:00 Uhr

Lamberg, Ambrosius von

"I"[1]

Einzelnachweise

  1. Paarhammer, Hans: Rechtsprechung und Verwaltung des Salzburger Offizialates. Wien 1977 , S. 39