Konsistorialkommissar (Salzburg)

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Die Offiziale waren oft wegen anderer Aufgaben außerhalb des Offizilates verhindert, die geistliche Rechtsprechung zu besorgen und ihren Amtspflichten als Offiziale und Generalvikare nachzukommen. Es konnte auch sein, daß der Offizial wegen Krankheit oder aus Altersgründen an der Amtsführung gehindert war. In all diesen Fällen bestellte er sich einen sogenannten Kommissar; manchmal gab es sogar mehrere zur selben Zeit. Nach den vorhandenen Quellen hat es zwei Arten von Kommissaren gegeben:

a) commissarius generalis Diese kamen im Laufe des 15. Jahrhunderts auf; man darf in ihnen generell bestellte Verweser des Offizialates sehen, die alle Aufgaben eine Offizials im Konsistorium wahrnahmen. Der erste urkundlich erwähnte Kommissar ist Johann Ebser, der im Auftrag des Offizials Eberhard ein Transsumt von Prozeßurkunden zu beglaubigen hatte.