Konsistorialkommissar (Salzburg): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 5. August 2013, 09:07 Uhr
Die Offiziale waren oft wegen anderer Aufgaben außerhalb des Offizilates verhindert, die geistliche Rechtsprechung zu besorgen und ihren Amtspflichten als Offiziale und Generalvikare nachzukommen. Es konnte auch sein, daß der Offizial wegen Krankheit oder aus Altersgründen an der Amtsführung gehindert war. In all diesen Fällen bestellte er sich einen sogenannten Kommissar; manchmal gab es sogar mehrere zur selben Zeit. Nach den vorhandenen Quellen hat es zwei Arten von Kommissaren gegeben: