Assessor (Salzburg): Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 5. August 2013, 15:12 Uhr

Mit dem Eindringen des gelehrten Rechts in die kirchliche Gerichtsbarkeit war der Ruf nach gelehrten Richtern laut geworden. Die Salzburger Offiziale, die in der Regel an einer Universität kanonisches Recht studiert hatten und im kirchlichen Prozeßrecht geschult waren, mußten aber trotzdem in schwierigen Fällen manchmal einen Rechtskundigen zur Auskunft über die Rechtslage beiziehen. Einen solchen Rechtsgelehrten, der den Offizial mit seinem Rat und seinen Rechtskenntnissen unterstützten, nannte man Assessor, weil er beim Richter sitzend diesen im Laufe des Verfahrens zu beraten hatte.